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Schulabschlüsse

Abschlüsse und Berechtigungen

Die Hauptschule erteilt alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I. Eine weiterführende Schulausbildung ist bei entsprechender Qualifikation möglich.

Mit dem Abschluss der Klasse 10, Typ B, vermittelt die Hauptschule einen mittleren Bildungsabschluss, der den Übergang zu Höheren Berufsfachschulen oder - bei entsprechender Qualifikation ("Q-Vermerk") - in die gymnasiale Oberstufe gestattet.

Seit dem 23. Juni 2019 gilt eine neue APO (Allgemeine Prüfungsordnung).

Die Abschlüsse gliedern sich wie folgt:

nach Klasse 9

  • Erster Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss nach Klasse 9): berechtigt zum Besuch der Klasse 10, Typ A der Hauptschule (bei Erfüllung der Vollzeitschulpflicht auch zum Besuch eines Berufskollegs oder zur Aufnahme einer Berufsausbildung)
  • Erster Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss nach Klasse 9) mit Qualifikation (*1): berechtigt zum Besuch der Klasse 10, Typ B

nach Klasse 10, Typ A

  • Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss nach Klasse 10): berechtigt zum Eintritt in ein Berufsausbildungsverhältnis oder zum Besuch von Fachschule/Berufskolleg.

nach Klasse 10, Typ B

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10: berechtigt zum Besuch der Fachoberschule, der Höheren Berufsfachschule, der Kollegschule oder zum Eintritt in ein Berufsausbildungsverhältnis.
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 mit Qualifikation ("Q-Vermerk", *2) berechtigt zusätzlich zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

(*1) Qualifikation zum Besuch der Klasse 10, Typ B

Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klasse 10, Typ B versetzt, wenn die Leistungen

  • in allen Fächern und Lernbereichen mindestens ausreichend und in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens gut und in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigend sind 
    oder
  • in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens befriedigend und in zwei weiteren Fächern mindestens gut sind
    oder
  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens befriedigend und in vier weiteren Fächern mindestens gut sind.

In Englisch oder Mathematik muss die erforderliche Note im Erweiterungskurs (E-Kurs) erbracht worden sein.

(*2) Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule erwirbt mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzt die Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort, wenn ihre oder seine Leistungen

  • in allen Fächern mindestens befriedigend sind
  • Ausreichende Leistungen in höchstens einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
  • Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.
  • Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.